ZULÄSSIGE ARTEN VON GERÄTEN FÜR FREIZEIT- UND SPORTFISCHEREI
Sportfischen mit Erlaubnis
– Schrott, insgesamt bis zu zwei (2) Stücke
– Kančenica, insgesamt bis zu zwei (2) Stücke
– Abschleppseil (Panula), insgesamt bis zu zwei (2) Stück
– Schnur mit Haken zum Kopffüßerfischen, insgesamt bis zu zwei (2) Stück
– ein Gerät zum Fangen großer Seewürmer (Trapula), insgesamt bis zu zwei (2) Stück.
MITPAnRTmitkund Angeln mit Genehmigung ausschließlich mit dem Besitz einer entsprechenden Sportlizenz, ausgestellt von SUB.hr,
– Unterwassergewehr, insgesamt bis zu zwei (2) Stück,
– Schrott, insgesamt bis zu zwei (2) Stücke
– Kančenica, insgesamt bis zu zwei (2) Stücke
– Abschleppseil (Panula), insgesamt bis zu zwei (2) Stück
– Schnur mit Haken zum Kopffüßerfischen, insgesamt bis zu zwei (2) Stück
– ein Gerät zum Fang großer Meereswürmer (Trapula), insgesamt bis zu zwei (2) Stück
Spezielle Jahresgenehmigungen für die Nutzung zusätzlicher Fanggeräte und -ausrüstungen, die für den Fischfang ausgestellt werden:
– mit einer oder mehreren Langleinen mit insgesamt bis zu 100 Haken,
– Angelruten, insgesamt bis zu drei (3) Stück,
– mit Einsatz künstlicher Beleuchtung (wild), d. h. einer Leuchte mit einer maximalen Leistung von 40 W für eine Glühlampe, 30 W für eine Halogenlampe und 10 W für eine LED-Lampe pro Boot, ausschließlich beim Fischen mit Speeren oder Leinen mit Haken zum Fangen von Kopffüßern,
– Äxte, insgesamt ein (1) Stück,
– Angelgerät für große Fische, maximal drei Geräte (Rute und Rolle) mit je einem Haken oder je einem Köder.
Eine Sondergenehmigung wird dem Genehmigungsinhaber ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sondergenehmigungen werden erteilt ausschließlich auf Grundlage einer zuvor erteilten Jahresgenehmigung.
ZULÄSSIGE TÄGLICHE FANGMENGE
Beim Freizeit- und Sportfischen ist das Fangen und Sammeln von bis zu fünf Kilogramm Fisch und anderen Meeresorganismen pro Tag erlaubt, wobei die erlaubte tägliche Fangmenge um das Gewicht eines Fisches oder anderen Meeresorganismus, der die erlaubten fünf Kilogramm überschreitet, höher sein kann. Kilogramm (Trophäe).
Die erlaubte Gesamtfangmenge an lebenden Schalentieren und Schnecken darf 2 kg pro Tag nicht überschreiten, ausgenommen Muscheln, deren Gewicht 5 kg nicht überschreiten darf.
Das Inverkehrbringen von Fängen aus der Sport- und Freizeitfischerei ist verboten.
JAGDSCHLIESSUNG
Die Schonzeit oder der Zeitraum des Jahres, in dem Fische oder andere Meeresorganismen weder lebend noch frisch gefangen oder in Verkehr gebracht werden dürfen, ist:
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WISSENSCHAFTLICHER NAME |
KROATISCHER NAME |
Jagdsaison |
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FISCHE |
FISCH |
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MITdunkler Bernstein |
Kavala |
vom 15. Mai bis 15. Juli |
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EPUndJaphJaLolmit spp |
Zackenbarsche |
vom 1. Juli bis 31. August |
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PAnAmerikanisches Lyprion |
Zackenbarsch |
vom 1. Juli bis 31. August |
Das Angeln auf Kopffüßer mit Angel und Leine unter Verwendung künstlicher Beleuchtung im Sport- und Freizeitangeln ist vom 1. März bis 30. September unabhängig vom Besitz einer Sondergenehmigung für künstliche Beleuchtung verboten.
OzNUndHUndIneinJfangen
Fische, die beim Sport- und Freizeitfischen gefangen werden, müssen durch Abschneiden des unteren Teils der Schwanzflosse gekennzeichnet werden, Kopffüßer, die beim Sport- und Freizeitfischen gefangen werden, müssen durch einen tiefen Schnitt im Kopf zwischen den Augen gekennzeichnet werden, mit Ausnahme von Tintenfischen, die als lebende Köder verwendet werden sollen. . Die Länge des als Lebendköder verwendeten Kalmarmantels darf 20 cm nicht überschreiten.
Einzelne Fische bestimmter Arten, die im Sport- und Freizeitfischfang gefangen werden, müssen unmittelbar nach dem Fang und spätestens vor dem Verlassen des Fangplatzes gekennzeichnet werden, und zwar mit:
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WISSENSCHAFTLICHER NAME |
KROATISCHER NAME |
WISSENSCHAFTLICHER NAME |
KROATISCHER NAME |
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FISCHE |
FISCH |
FISCHE |
FISCH |
|
DEntex Zahnbrasse |
Zahnbrasse |
PagRInmit einer Tüte Erbsen |
Erbse |
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DiCentrarchus labrax |
Wolfsbarsch |
POhAmerikanischer Yprion |
Zackenbarsch |
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Tauchenlodus puntazzo |
Bild |
MitRDund Sardinen |
Bonito |
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TauchenLodus Sargus |
Karpfen |
MITCyanea umbra |
Kavala |
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Tauchengewöhnlicher Bärenklau |
Mönch |
MITEriola Dumerili |
Fehler |
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EPUndJaphJaLolmit Arten. |
Zackenbarsch |
MITCAnWaschbär |
Zackenbarsch |
|
Lithognathus mormyrus |
Lamm |
MITSteinadler |
Brachsen (Brasse, Brachsen) |
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MSeehecht |
Seehecht |
MITPondyliosoma cantharus |
Skala |
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PagErythrozyten |
arbun |
Zeus faber |
Schmied |
Jagd auf große Fische
Ein Big Fish-Angelgerät ist ein System, das aus einer Angelrute, einer Rolle und einer Schnur (Nylon oder geflochten) besteht, wobei jedes Teil eine Tragfähigkeit von mindestens 30 lb oder mehr aufweist. Der Haken zum Fangen von Großfischen mit Angelwerkzeugen für Großfische muss ein Kreishaken sein und der Haken sowie alle Metallteile, die zur Verbindung mit der Basis oder dem Vorfach dienen (Wirbel, Clips usw.) dürfen nicht aus rostfreiem Stahl sein. Ausnahmsweise darf beim Einsatz von Kunstködern auch ein klassischer Einzelhaken (sog. J-Classic-Haken) verwendet werden. Bei der Jagd auf Großfische ist die Verwendung von Kampfruten und das Anlocken von Fischen mittels eines am Schiffsrumpf befestigten Rutenhalters verboten. Das Angeln mit Angelgeräten auf Großfische ist nur von einem Boot aus gestattet, das in der Erlaubnis zum Angeln mit Angelgeräten auf Großfische eingetragen ist.
Beim Sport- und Freizeitfischen auf Roten Thun und Reiher ist der Fischfang nur auf der Basis „Catch and Release“ (Fangen und Freilassen) gestattet, d. h. der gefangene Thunfisch oder Reiher muss freigelassen werden, bevor er an Bord des Schiffes geholt wird. Ausnahmsweise darf gefangener Roter Thun ausschließlich im Rahmen der Freizeitfischerei auf Trophäenthunfisch an Bord eines Schiffes gebracht werden. Dies gilt gemäß einer Sonderverordnung zur Regelung der Freizeitfischerei auf Trophäenthunfisch.
Der Thunfischfang im Sport- und Freizeitfischen ist vom 1. Mai um 00:00 Uhr bis zum 1. November um 24:00 Uhr erlaubt.
NUndJkleinere Größe
Die Mindestgrößen der Fischarten und anderer Meeresorganismen, die in der Sport- und Freizeitfischerei gefangen und gesammelt sowie an Bord behalten und angelandet werden dürfen, betragen:
| Wissenschaftlicher Name | Kroatischer Name | Mindestgröße |
| 1. Fische | FISCH | |
| DEntex Zahnbrasse | Zahnbrasse | 30 cm |
| IhnSeestern | weicher Hund | 80 cm |
| MITJaRiola Dumerili | Fehler | 45 cm |
| MitRDund Sardinen | Bonito | 45 cm |
| MITCyanea umbra | Kavala | 30 cm |
| MITCAnWaschbär | Zackenbarsch | 30 cm |
| MITPondyliosoma cantharus | Skala | 18 cm |
| MITQualus acanthias | Dornhai | 66 cm |
| DiCentrarchus labrax | Wolfsbarsch | 25 cm |
| TauchenRingband | Spargel | 12 cm |
| Tauchenlodus puntazzo | Bild | 18 cm |
| TauchenLodus Sargus | Karpfen | 23 cm |
| Tauchengewöhnlicher Bärenklau | Mönch | 18 cm |
| EngRAulis encrasicolus | Sardelle | 9 cm |
| EPUndJaphJaLolmit Arten. | Zackenbarsch | 45 cm |
| Lithognathus mormyrus | Lamm | 20 cm |
| MSeehecht | Seehecht | 20 cm |
| MulLigus-Arten | reibt | 11 cm |
| Pagellus acarne | Fledermauskopf | 17 cm |
| PagEllus Bogaraveo | Augen erröten | 33 cm |
| PagErythrozyten | arbun | 15 cm |
| PagRInmit einer Tüte Erbsen | Erbse | 18 cm |
| PAnAmerikanisches Lyprion | Zackenbarsch | 45 cm |
| MitRDUndeine Sardelle | Sardinen | 11 cm |
| MITCAnMBäh spp. | Makrele | 18 cm |
| MITAngemeinsame Wiese | Blatt | 20 cm |
| MITSteinadler | Fenchel, Fenchel | 20 cm |
| Trachurus spp. | Karpfen, Wels | 15 cm |
| 2. BIVALVIA | MITKANMJKUNDMITUND | |
| Arche Noah | Muschel | 5 cm |
| MjTüllmit Galloprovincialis | Miesmuscheln | 6 cm |
| Austernpilz | Auster | 7 cm |
| PEcten Jacobeus | Jakobsmütze | 10 cm |
| Venerupis spp. | Häuser | 25 mm |
| Venus spp. | Huhn, Küken | 25 mm |
| 3. KOPFFÜSSER | HERRMAVANNANMITCI | |
| Octopus vulgaris | Oktopus | 1 kg |