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Angelscheine

F: Welche Lizenzen zum Meeresangeln kann ich in der Republik Kroatien kaufen?

A: In der Republik Kroatien können zwei Arten von Lizenzen für das Meeresangeln erworben werden:

- SPORTFISCHEN

– Freizeitangeln

Die Lizenz wird an eine Person ausgegeben, die ausschließlicher Nutzer der Lizenz ist, und ist nicht übertragbar. Die ausgestellte Lizenz enthält personenbezogene Daten des Lizenznehmers und ist nicht auf eine andere Person übertragbar.

 

F: Ist es in der Republik Kroatien möglich, ohne Lizenz zu fischen?

A: Sport- oder Freizeitangeln auf See ist nur mit einer Tages-, Mehrtages- oder Jahresgenehmigung für Sportangeln auf See gestattet. Ausnahmsweise ist Personen unter 14 Jahren das Freizeitfischen mit einer einzigen Schnur, mit oder ohne Angelrute, gestattet.

 

F: Wie werden Lizenzen für SPORTfischen in der Republik Kroatien ausgestellt?

A: Lizenzen für das Sportfischen werden in elektronischer Form vom zuständigen Fischereiministerium ausgestellt und über seine Mitglieder als Angelvereine an den kroatischen Sportfischerverband verkauft.

 

F: Wie werden Lizenzen für Freizeitfischerei in der Republik Kroatien ausgestellt?

A: Freizeitfischereilizenzen werden vom Ministerium für Fischereiverwaltung und anderen juristischen Personen (Unternehmen, Agenturen, Verbänden, Vereinen usw.) ausgestellt, die vom zuständigen Ministerium und der Fischereiverwaltung dazu berechtigt sind.

 

F: Was ist der Unterschied zwischen einem SPORT-Angelschein und einem FREIZEIT-Angelschein?

A: Mit beiden Lizenzen können bestimmte Angelausrüstungen verwendet und vorgeschrieben werden. Der Hauptgrund ist die Tatsache, dass die Lizenz zum Sportfischen die Verwendung einer Harpune erlaubt. Es ist nicht möglich, eine Harpune mit einer Lizenz zum Freizeitfischen zu verwenden. Somit können mit der Lizenz zum Sportfischen Harpunen und alle Werkzeuge verwendet werden, die über eine Lizenz zum Freizeitfischen verfügen.

 

F: Welche Werkzeuge können mit einem SPORT-Angelschein verwendet werden?

A: Die folgenden Angelgeräte und -ausrüstungen dürfen mit einer mehrtägigen oder jährlichen SPORT-Angellizenz verwendet werden:

maximal zwei (2) Angelschnüre (freier Haken), (auf Kroatisch: ODMET);

maximal zwei (2) Angelschnüre (auf Kroatisch: KANČENICA);

maximal zwei (2) Downrigger/Trolling-Angelschnüre (auf Kroatisch: PANULA);

maximal zwei (2) Schleppleinen mit Haken an jeder Leine zum Fangen von Kopffüßern;

bis zu zwei (2) Teile einer großen Seewurmfalle;

maximal zwei Unterwasser-Harpunen;

F: Welche Werkzeuge können mit einem Freizeit-Angelschein verwendet werden?

A: Die folgenden Angelgeräte und -ausrüstungen dürfen mit einer Mehrtages- oder Jahreslizenz für das Freizeitfischen verwendet werden:

maximal zwei (2) Angelschnüre (freier Haken), (auf Kroatisch: ODMET);

maximal zwei (2) Angelschnüre (auf Kroatisch: KANČENICA);

maximal zwei (2) Downrigger/Trolling-Angelschnüre (auf Kroatisch: PANULA);

maximal zwei (2) Schleppleinen mit Haken an jeder Leine zum Fangen von Kopffüßern;

bis zu zwei (2) Teile einer großen Seewurmfalle;

 

F: Gibt es bestimmte Bedingungen für den Kauf einer speziellen Jahreslizenz zum Angeln?

A: Die spezielle Jahreslizenz kann nur von denjenigen erworben werden, die bereits zuvor eine Jahreslizenz für Sport- oder Freizeitfischerei ausgestellt haben. Personen, die bis zum 1. März des laufenden Kalenderjahres eine Sport-Jahreslizenz oder eine Freizeit-Angellizenz erwerben, können bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres eine spezielle Jahreslizenz erwerben. Personen, die keinen jährlichen Angelschein besitzen, können mit bestimmten Werkzeugen und Ausrüstungen keinen speziellen jährlichen Angelschein erwerben.

F: Können andere Angelausrüstungen mit der JAHRESlizenz verwendet werden?

A: Spezielle Jahreslizenzen für zusätzliche Angelgeräte und -ausrüstung können beim Inhaber der JAHRESlizenz für Sport- oder Freizeitangeln auf See erworben werden. Jahreslizenzen für spezielle Angelgeräte und -ausrüstung können nicht mit einer Tages- oder Mehrtageslizenz erworben werden.

F: Welcher Führerschein verfügt über die meisten Angelwerkzeuge und -ausrüstungen?

A: Inhaber einer Lizenz zum Sportfischen auf See können zusätzlich zu Angelwerkzeugen und -ausrüstung, die mit einer Lizenz für das Sportfischen verwendet werden können, auch mit Harpunen fischen (insgesamt bis zu zwei (2)), und Inhaber einer Jahreslizenz für Sport Wer auf See angelt, hat das Recht, jährlich eine spezielle Angellizenz für Großfische zu erwerben.

F: Für welchen Zeitraum kann man einen Angelschein kaufen?

A: Eine Angellizenz kann für einen (1), drei (3), sieben (7) und in Ausnahmefällen für 150 Tage erworben werden, in einem bestimmten Zeitraum auch eine Jahreslizenz. 150-Tage-Lizenzen werden ausnahmsweise ausgestellt und können eine außerordentliche Änderung der Vorschriften des zuständigen Ministeriums der Fischereiverwaltung darstellen. Jahreslizenzen werden jedes Jahr vom 1. Dezember bis 1. März ausgestellt. Nach dem 1. März ist der Erwerb einer Lizenz für das laufende Kalenderjahr nicht mehr möglich.

F: Gibt es separate Lizenzen für zusätzliche Angelwerkzeuge und -ausrüstung?

A: Zusätzlich zu einer SPORT-Lizenz oder einer Freizeit-Angellizenz gibt es spezielle Jahreslizenzen für andere Angelgeräte und -ausrüstung. Dies sind Lizenzen für eine oder mehrere stehende Langleinen mit insgesamt bis zu 100 Haken, das Angeln mit bis zu drei (3) Stücken, eine Lizenz zur Nutzung künstlicher Beleuchtung, eine Lizenz zum Angeln mit Äxten (1 Handachse mit Stiel) und Angelgeräte für große Fische. Hochseefischen).

F: Wie wird die Gültigkeitsdauer einer SPORT- oder FREIZEIT-Angellizenz berechnet?

A: Der Beginn und das Ende des Rechts zur Ausübung des Sport- oder Freizeitfischens werden durch den Zeitraum bestimmt, für den die Lizenz wie folgt ausgestellt wird:

Lizenzen für einen Tag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr des Gültigkeitsdatums der Lizenz,

Lizenzen für drei Tage und sieben Tage von 00.00 Uhr des ersten Datums bis 24.00 Uhr des letzten Datums und

Jahreslizenzen bis zum 31. Dezember, 24.00 Uhr des Kalenderjahres, für das sie ausgestellt wurden.

F: Sind die Lizenzen für SPORT oder Freizeitfischerei im gesamten Hoheitsgebiet des Küstenmeeres der Republik Kroatien gültig?

A: Ja, sie gelten in fast dem gesamten Gebiet des Küstenmeeres der Republik Kroatien. Ausnahmsweise sind Lizenzen für SPORT- oder Freizeitfischerei in Teilen des Meeres, die in der Kategorie Nationalpark, Sonderschutzgebiet und Naturpark gemäß dem Gesetz der öffentlichen Einrichtung, die das Schutzgebiet verwaltet, geschützt sind, nicht gültig. Das Angeln in Gebieten, die durch Naturschutzbestimmungen in den Kategorien Nationalpark, Sonderschutzgebiet und Naturpark geschützt sind, kann von einem Fischer mit einer speziellen Lizenz ausgeübt werden, die von der Institution ausgestellt wird, die das Naturschutzgebiet verwaltet. Zusätzliche Beschränkungen hinsichtlich der Art des Fischfangs, der Eigenschaften und der Menge der Fanggeräte für die Sport- und Freizeitfischerei in Naturschutzgebieten werden durch ein besonderes Gesetz festgelegt, das in die Zuständigkeit des für Naturschutz zuständigen Ministeriums fällt. In sehr seltenen Fällen wird vorgeschrieben, dass Sport- und Freizeitfischerei auf See nicht an Orten betrieben werden darf, die durch einen Beschluss der örtlichen Selbstverwaltung oder des Konzessionärs bestimmt werden.

F: Kann die Lizenz an die Fischereiverwaltung zurückgegeben werden, wenn sie nicht verwendet wurde oder bestimmten Bedingungen unterliegt?

A: Leider ist das nicht möglich. Alle Arten von Angel- oder Freizeitfischereilizenzen gelten als Kauf von „nach Verbraucherspezifikationen hergestellten Waren“, d. h. nicht vorgefertigten Waren, die auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden. Dies bedeutet, dass beim Erwerb jeglicher Lizenz für Sport- oder Freizeitfischerei auf See eine Ausnahme vom Widerrufsrecht des Verbrauchers durch die RICHTLINIE 2011/83/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 über Verbraucherrechte geregelt ist kann in den Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten eingesehen werden –Verknüpfung.

F: Ist es mit einem SPORT- oder Freizeit-Angelschein erlaubt, auf große Fische zu jagen (Big Game Fishing)?

A: Großfischen ist nur mit einer speziellen Lizenz zum Angeln großer Fische beim SPORTfischen erlaubt. Beim Freizeitfischen ist die Jagd auf große Fische nicht gestattet und es wird keine Lizenz für die Jagd auf große Fische beim Freizeitfischen ausgestellt. Voraussetzung für den Erwerb einer Jahreslizenz für das Sportangeln auf große Fische ist der Besitz einer Jahreslizenz für das Sportangeln auf See.

F: Was ist der beste Kauf bzw. die kostengünstigste Lizenz?

A: Am profitabelsten ist die JAHRESlizenz für Sportfischen auf See. Mit dem SPORT-Angelschein haben Sie das Recht auf alle Werkzeuge wie beim Freizeitfischen, aber auch auf die Nutzung eines Unterwassergewehrs. Darüber hinaus können Sie nur mit dieser Genehmigung bis zum 1. März eine Jahreserlaubnis für das Sportangeln auf Großfische erwerben. Für zusätzliche Tools können Sie auch weitere spezielle Jahreslizenzen erwerben. Beim Kauf einer SPORTS-Lizenz ist auch der Vereinsmitgliedsbeitrag im Preis enthalten, der die Entwicklung des Vereins und dieser Sportart in der Republik Kroatien durch den Nationalen Verband für Sportfischerei in der Republik Kroatien ermöglicht.

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